Donnerstag, Dezember 7, 2023

Keine Restschuldbefreiung in der Insolvenz bei Steuerhinterziehung

Das FG Berlin-Brandenburg hat dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen nach § 302 Nr. 1 Alt. 3 InsO keine Restschuldbefreiung hinsichtlich eines Hinterziehungsbetrages gegeben ist. Insbesondere ging es darum, ob eine rechtskräftige diesbezügliche Verurteilung bereits bei Anmeldung der Steuerforderung zur Insolvenztabelle vorliegen muss.

Rechtsprechung

Anspruch auf einen Pflichtverteidiger in Steuerstrafsachen?

 § 140 Abs. 2 StPO regelt den Fall der notwendigen Verteidigung. Danach muss ein Pflichtverteidiger nach pflichtgemäßem Ermessen bestellt werden, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst hinreichend verteidigen kann.
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Anspruch auf einen Pflichtverteidiger in Steuerstrafsachen?

 § 140 Abs. 2 StPO regelt den Fall der notwendigen Verteidigung. Danach muss ein Pflichtverteidiger nach pflichtgemäßem Ermessen bestellt werden, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst hinreichend verteidigen kann.

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